Meine Person

„Ich bin Juristin geworden, da für mich schon immer Gerechtigkeit und Fairness äußerst wichtige Werte im Umgang mit Menschen waren und sind. Als harmoniebewusster Mensch habe ich bereits von klein auf Auseinandersetzungen geschlichtet. Um dieses harmonische Gleichgewicht möglichst schnell wieder herzustellen, strebe ich nach zügigen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen. Falls diese Lösungen nicht möglich sind, vertrete ich Ihre Interessen in konsequenter Weise vor Gericht.“
Ulrike Eisenhut | Rechtsanwältin | Mediatorin | Fachanwältin für Arbeitsrecht
- 1987 – 1991
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Passau
- 1991
Erstes juristisches Staatsexamen in Passau
- 1991 – 1994
Rechtsreferendariat am Landgericht München I
- 1994
Zweites juristisches Staatsexamen in München
- 1994
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 1994 – 2004
Mehrjährige Tätigkeit als Justitiarin beim Bayerischen Journalisten-Verband und als Rechtsanwältin der Kanzlei Ancker & Eisenhut
- 2001
Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
- 2004
Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
- 2013
Selbständige Tätigkeit als Mediatorin
Vertretungsberechtigung an allen deutschen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgericht sowie Amts- und Landgerichten
Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München